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    152.11

    Verordnung zum Bundesgesetz über die Archivierung

    (Archivierungsverordnung, VBGA)

    vom 8. September 1999 (Stand am 1. Januar 2021)

    Der Schweizerische Bundesrat,

    gestützt auf Artikel 24 des Archivierungsgesetzes vom 26. Juni 19981 (Gesetz, BGA),

    verordnet:

    1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

    Art. 1 Gegenstand

    1 Diese Verordnung regelt die Rechte und Pflichten der anbietepflichtigen und selbstständig archivierenden Stellen nach dem Geltungsbereich des Gesetzes sowie diejenigen des Schweizerischen Bundesarchivs (Bundesarchiv), den Zugang zum Archivgut und die gewerbliche Nutzung des Archivgutes.

    2 Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen sinn­gemäss für die selbstständig archivierenden Stellen.

    Art. 2 Geltungsbereich

    (Art. 1 BGA)

    1 Zum Geltungsbereich gehören die Bundesversammlung, der Bundesrat, die Parla­mentsdienste, die Schweizerische Nationalbank sowie die im Anhang 1 aufgeführten Bundesorgane nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben b–d und g des Gesetzes.

    2 Die dieser Verordnung unterstellten autonomen Anstalten des Bundes und ähn­lichen bundeseigenen Institutionen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e des Gesetzes sind in Anhang 2 aufgeführt.

    3 Als Personen des öffentlichen oder privaten Rechts im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe h des Gesetzes gelten insbesondere diejenigen Personen oder Institutionen, denen hoheitliche Kompetenzen, namentlich Verfügungskompetenzen, übertragen sind oder die für ihre Vollzugsaufgaben der unmittelbaren und umfas­senden Aufsicht des Bundes unterstehen. Das Eidgenössische Departement des Innern bezeichnet in einer Verordnung die entsprechenden Personen und Institutio­nen.

    4 Das Eidgenössische Departement des Innern kann die Anhänge 1 und 2 nach Anhörung der betroffenen Stellen ändern oder ergänzen.

    Art. 3 Nachvollziehbarkeit

    (Art. 2 Abs. 2 sowie 5 Abs. 2 und 3 BGA)

    1 Die anbietepflichtigen Stellen sorgen für die Nachvollziehbarkeit und Nachweis­barkeit ihrer Geschäftstätigkeit in ihren Unterlagen. Sie treffen die organisatori­schen, administrativen und technischen Massnahmen, die für die Bil­dung und Füh­rung von archivfähigen Unterlagen erforderlich sind.

    2 ...2

    2 Aufgehoben durch Art. 20 Ziff. 2 der GEVER-Verordnung vom 3. April 2019, mit Wirkung seit 1. April 2020 (AS 2019 1311).

    2. Kapitel: Sicherung der Unterlagen

    Art. 4 Eintritt der Anbietepflicht

    (Art. 6 BGA)

    1 Unterlagen gelten als nicht mehr ständig benötigt und müssen deshalb dem Bundesarchiv angeboten werden, wenn die anbietepflichtige Stelle keinen häufigen, regelmässigen Gebrauch mehr von ihnen macht, jedoch spätestens fünf Jahre nach dem letzten Aktenzuwachs.3

    2 Die Frist nach Absatz 1 kann vom Bundesarchiv verlängert werden, wenn die anbietepflichtige Stelle begründet darlegen kann, dass sie die Unterlagen weiterhin be­nötigt.

    3 Besondere Kategorien von Unterlagen werden unmittelbar nach der Ausfertigung oder Unterzeichnung angeboten bzw. abgeliefert, staatsvertragliche Vereinbarungen über die Direktion für Völkerrecht. Das Bundesarchiv regelt die Einzelheiten in Weisungen.

    3 Fassung gemäss Art. 20 Ziff. 2 der GEVER-Verordnung vom 3. April 2019, in Kraft seit 1. April 2020 (AS 2019 1311).

    Art. 5 Modalitäten der Anbietepflicht und der Ablieferung für anbietepflichtige Stellen

    (Art. 5, 6 und 7 BGA)

    1 Die anbietepflichtige Stelle sorgt dafür, dass die Unterlagen so aufbereitet sind, dass sie ohne zusätzlichen Aufwand im Hinblick auf ihre Archivwürdigkeit bewertet und gegebenenfalls archiviert werden können.

    2 Die anbietepflichtige Stelle schlägt vor, welche Unterlagen aus rechtlicher und administrativer Sicht archivwürdig sind.

    3 Bedürfnisse nach besonderen Schutzfristen nach Artikel 12 des Gesetzes sind bereits beim Anbieten anzugeben.

    4 Das Bundesarchiv regelt die Einzelheiten der Anbietepflicht und der Ablieferung in Weisungen.

    Art. 6 Ermittlung der Archivwürdigkeit

    (Art. 7 und 8 BGA)

    1 Das Bundesarchiv entscheidet unter Berücksichtigung der Vorschläge der anbiete­pflichtigen Stelle, ob die Unterlagen dauerhaft archiviert werden sollen. Es beurteilt die angebotenen Unterlagen nach historischen und archivfachlichen Gesichtspunk­ten.

    2 Besteht zwischen dem Bundesarchiv und der anbietepflichtigen Stelle Uneinigkeit über die Archivwürdigkeit von Unterlagen, so werden diese archiviert.

    3 Das Bundesarchiv legt in Zusammenarbeit mit den selbstständig archivierenden Stellen fest, ob deren Unterlagen archivwürdig sind.

    4 Das Bundesarchiv beurteilt die Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen innert Jahresfrist. Nimmt es nicht Stellung, so entfällt die Archivierungspflicht. Die Frist kann verlängert werden, wenn das Bundesarchiv darlegt, dass es die Unterlagen nicht fristgerecht bewerten kann.

    Art. 7 Selbstständige Archivierung

    (Art. 4 Abs. 3–5 BGA)

    1 Die Schweizerische Nationalbank und die in Anhang 2 bezeichneten autonomen Anstalten und ähnlichen bundeseigenen Institutionen archivieren ihre Unterlagen selbstständig.

    2 Die weiteren Personen des öffentlichen oder privaten Rechts nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe h des Gesetzes und nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung, soweit sie ihnen übertragene Vollzugsaufgaben des Bundes erfüllen, das Bundes­strafgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie die Eidgenössischen Rekurs- und Schiedskommissionen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes (Anhang 1) teilen dem Bundesarchiv mit, ob sie ihre Unterlagen selbstständig archivieren wollen.4

    3 Das Bundesarchiv stimmt der selbstständigen Archivierung im Sinne von Absatz 2 zu, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 8 Absatz 1 gegeben sind.

    4 Archivieren die in Absatz 2 genannten Stellen nicht selbstständig, so gilt für sie die Anbietepflicht. Die Kosten für die Archivierung können vom Bundesarchiv in Rechnung gestellt werden.

    5 Selbstständig archivierende Stellen sorgen in ihrem Zuständigkeitsbereich wie Bundesstellen für die Nachvollziehbarkeit und Nachweisbarkeit ihrer Geschäfts­tätigkeit aufgrund ihrer Unterlagen.

    4 Fassung gemäss Ziff. IV 2 der V vom 22. Aug. 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts, in Kraft seit 1. Aug. 2008 (AS 2007 4477, 2008 3452).

    Art. 8 Sicherstellung der einheitlichen Archivierungspraxis

    (Art. 4 Abs. 3–5 BGA)

    1 Selbstständig archivierende Stellen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben d, e und h des Gesetzes treffen mit dem Bundesarchiv eine Vereinbarung über die Bildung der Unterlagen, deren Sicherung, Aufbewahrung und Vermittlung. Sie sorgen für die notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen Mittel.

    2 Das Bundesarchiv ist befugt, Registraturen oder Informationsverwaltungsstellen dieser selbstständig archivierenden Stellen zu besichtigen und Erhebungen über den Zustand der dort verwahrten Unterlagen zu machen.

    3 Das Bundesarchiv kann die Zustimmung zur selbstständigen Archivierung wider­rufen oder den Widerruf beantragen, wenn die Archivierungspflicht nicht oder nicht nach den Grundsätzen des Gesetzes befolgt wird.

    4 Beim Widerruf werden die Kosten für die Übernahme, die weitere Archivierung und die Wiedergutmachung allfällig aufgetretener Schäden von der Stelle getragen, die die Unterlagen produziert.

    3. Kapitel: Zugänglichkeit des Archivguts

    1. Abschnitt: Allgemeines

    Art. 10 Grundsätze

    (Art. 9, 11 und 12 BGA)

    1 Jede Person hat das Recht auf Einsicht in das Archivgut des Bundes nach Ablauf der Schutzfristen nach den Artikeln 9, 11 und 12 des Gesetzes.

    2 Das Recht auf Einsichtnahme in das Archivgut umfasst insbesondere:

    a.
    die Konsultation der Findmittel;
    b.
    die Konsultation der Unterlagen;
    c.
    die fotografische, fotomechanische oder digitale Reproduktion, vorbehältlich konservatorischer Einschränkungen;
    d.
    die Wiedergabe und die Weiterverwertung der gewonnenen Informationen, vorbehältlich der Bestimmungen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Datenschutzes.
    Art. 11 Gebühren

    (Art. 24 Abs. 1 BGA)

    1 Die Grunddienste des Bundesarchivs wie die Unterstützung beim Ermitteln der Unterlagen und das Gewähren der Einsicht sind unentgeltlich, soweit sie mit einer rationellen Verwaltungsführung vereinbar sind.

    2 Für zusätzliche Dienstleistungen wie zum Beispiel Reproduktionen werden die Kosten entsprechend dem Zeitaufwand und den Materialauslagen in Rechnung gestellt.

    3 Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt eine Gebührenverordnung.

    Art. 12 Findmittel

    (Art. 17 Abs. 3 BGA)

    1 Findmittel sind zur Ermittlung von Archivgut frei zugänglich und können vom Bundesarchiv zu diesem Zweck erstellt und publiziert werden.

    2 Findmittel sind Verzeichnisse, Listen, Indices, Karteien, Dateien und andere Hilfs­mittel, die den Zugang zum Archivgut ermöglichen, indem sie es aufzählen oder beschreiben.

    3 Findmittel, die als solche besonders schützenswerte Personendaten oder Persön­lichkeitsprofile enthalten, dürfen erst nach Ablauf der Schutzfrist publiziert werden. Vor Ablauf der Schutzfrist ist eine Publikation nur nach Massgabe der Artikel 11 und 13 des Gesetzes zulässig.

    2. Abschnitt: Schutzfristen

    Art. 13 Berechnung der Schutzfrist

    (Art. 10 BGA)

    1 Die Schutzfrist gilt in der Regel für ein ganzes Dossier oder Geschäft.

    2 Massgebend für die Berechnung der Schutzfrist ist das Jahresdatum des jüngsten Dokumentes. Nachträglich beigefügte Dokumente, die für den Geschäftsvorgang keine relevanten Informationen enthalten, zählen für die Fristenberechnung nicht.

    3 Die zuständige Behörde kann Unterlagen freigeben, obschon diese noch in die Schutzfrist hineinreichen, wenn:

    a.
    das Schwergewicht der Nachforschung auf Dokumenten liegt, deren Datum sich ausserhalb der Schutzfrist befindet;
    b.
    die kontextbezogene Quellenkritik Einsicht in die Gesamtheit der Unterlagen verlangt.
    Art. 14 Verlängerte Schutzfrist

    (Art. 11 und 12 BGA)

    1 Für nach Personennamen erschlossenes Archivgut, das besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile enthält, gilt die 50-jährige verlängerte Schutzfrist nach Artikel 11 des Gesetzes, die im Einzelfall nach den Artikeln 11 und 13 des Gesetzes verkürzt oder nach Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes verlängert werden kann.

    2 Liegt ein überwiegendes schutzwürdiges öffentliches oder privates Interesse gegen die Einsichtnahme durch Dritte vor, so kann die ordentliche Schutzfrist nach Arti­kel 9 des Gesetzes für bestimmte Kategorien von Archivgut oder im Einzelfall verlän­gert werden. Die verlängerte Schutzfrist beträgt bei Kategorien von Archivgut in der Regel insgesamt 50 Jahre.

    3 Ein überwiegendes schutzwürdiges öffentliches Interesse gegen die Einsichtnahme liegt vor, wenn die Akteneinsicht geeignet ist:

    a.
    die innere oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft zu gefährden;
    b.
    die Beziehungen zu ausländischen Staaten, internationalen Organisationen oder zwischen dem Bund und den Kantonen dauernd zu beeinträchtigen;
    c.
    die Handlungsfähigkeit des Bundesrats schwerwiegend zu beeinträchtigen.

    4 Ein überwiegendes schutzwürdiges privates Interesse gegen die Einsichtnahme kann insbesondere vorliegen, wenn die Akteneinsicht zu einer vorzeitigen Offen­barung von Berufs- oder Fabrikationsgeheimnissen führt.

    5 Die Bestände mit besonderen Schutzfristen nach Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes sind in Anhang 3 aufgeführt. Die Liste kann vom Eidgenössischen Departement des Innern geändert oder ergänzt werden. Die jeweils aktuellste Liste wird beim Bun­desarchiv aufbewahrt und ist öffentlich zugänglich. Der nachgeführte Anhang wird jährlich in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht.

    3. Abschnitt: Eingaben an die Behörde

    Art. 15 Gesuche um Einsichtnahme allgemein

    (Art. 9, 11, 12 und 13 BGA)

    1 Einsichtnahme in das Archivgut kann mündlich oder schriftlich verlangt werden.

    2 Gesuche um Einsichtnahme während der Schutzfrist müssen schriftlich begründet werden.

    3 Bei Gesuchen um Einsichtnahme in Unterlagen, welche noch der Schutzfrist unterliegen, ist gegebenenfalls der Nachweis zu erbringen, dass sie bereits der Öffent­lichkeit zugänglich waren, sofern die öffentliche Zugänglichkeit nicht gesetz­lich ge­regelt ist.

    Art. 16 Gesuche um Einsichtnahme während der verlängerten Schutzfrist nach Artikel 11 des Gesetzes

    (Art. 11 BGA)

    1 Bei Gesuchen um Einsichtnahme während der verlängerten Schutzfrist nach Arti­kel 11 des Gesetzes genügt der Nachweis, dass:

    a.
    die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt;
    b.
    die betroffene Person bereits drei Jahre tot ist.

    2 Handelt es sich um eine nicht-personenbezogene Nachforschung, so genügt eine entsprechende schriftliche Erklärung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin.

    4. Abschnitt: Entscheid der Behörde

    Art. 18 Bewilligung der Einsicht während der Schutzfristen

    (Art. 9, 11, 12 und 13 BGA)

    1 Die zuständige Behörde bewilligt die Einsichtnahme während der Schutzfrist, wenn die betreffenden Sach- oder Personenunterlagen bereits vor Ablauf der Schutz­frist der Öffentlichkeit zugänglich waren. Vorbehalten bleiben neu aufge­tauchte überwiegende schutzwürdige öffentliche oder private Interessen gegen die Einsicht­nahme.

    2 Die zuständige Behörde bewilligt die Einsichtnahme während der verlängerten Schutzfrist nach Artikel 11 Absätze 1 und 2 des Gesetzes, wenn die Voraussetzun­gen nach Artikel 16 Absatz 1 erfüllt sind.

    3 Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Bundesarchivs die Einsichtnahme während der Schutzfrist bewilligen, wenn:

    a.5
    keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen; und
    b.
    keine überwiegenden schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen; oder
    c.
    wenn es sich um eine nicht-personenbezogene Nachforschung nach Arti­kel 11 Absatz 3 des Gesetzes handelt.

    4 Bei Personen der Zeitgeschichte können hinsichtlich ihrer Tätigkeit in der Öffent­lichkeit keine überwiegenden privaten Interessen entgegengestellt werden.

    Art. 19 Auflagen und Bedingungen

    (Art. 13 Abs. 2 und 3 BGA)

    1 Die verfügende Behörde kann die Bewilligung zur Einsichtnahme während der Schutzfristen an Auflagen und Bedingungen knüpfen; sie kann insbesondere verlan­gen, dass bestimmte Dossierteile nicht ausgewertet oder Daten anonymisiert werden.

    2 Das Bundesarchiv kann von der einsichtnehmenden Person eine schriftliche Erklä­rung verlangen, dass sie von den Auflagen und Bedingungen Kenntnis genommen hat.

    3 In besonderen Fällen kann die Behörde verlangen, dass ihr der Text vor der Ver­öffentlichung vorgelegt wird.

    5. Abschnitt: Datenschutz; Verfahren

    Art. 20 Auskunftsrecht

    (Art. 15 Abs. 1 und 2 BGA)

    1 Jede Person kann über sie betreffende Daten, die beim Bundesarchiv oder bei den selbstständig archivierenden Stellen archiviert sind, Auskunft verlangen.

    2 Vor der Auskunftserteilung prüft die zuständige Stelle die Identität des Gesuch­stellers oder der Gesuchstellerin und entscheidet, ob die Legitimation im Sinne von Absatz 1 gegeben ist.

    3 Einem solchen Auskunftsbegehren wird nicht stattgegeben, wenn die Daten nicht mehr durch den Namen der betroffenen Person erschlossen sind oder wenn die Aus­kunftserteilung nicht mit einer rationellen Verwaltungsführung vereinbar ist.

    4 Im Übrigen richtet sich das Auskunftsrecht nach der Datenschutzgesetzgebung.

    Art. 21 Bestreitungsvermerk

    (Art. 15 Abs. 3 BGA)

    1 Erhält eine betroffene Person Kenntnis davon, dass in archivierten Unterlagen Angaben über sie enthalten sind, die sie für unrichtig hält, kann sie dies vermerken las­sen, nicht aber die Angaben berichtigen.

    2 Der Bestreitungsvermerk ist schriftlich bei der Stelle einzureichen, bei welcher die Einsichtnahme in die Unterlagen erfolgt ist. Er ist als Bestreitung zu kennzeichnen und mit Ort, Datum und Unterschrift der betroffenen Person zu versehen.

    3 Der Bestreitungsvermerk wird den Unterlagen an der entsprechenden Stelle beige­fügt.

    Art. 22 Verfahren bei Verweigerung der Einsichtnahme und Auskunft

    (Art. 9 Abs. 1, 11, 13 Abs. 1 und 15 BGA)

    1 Vor einem abweisenden oder nur teilweise gutheissenden Entscheid ist dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin das rechtliche Gehör zu gewähren. Auf Wunsch wird eine beschwerdefähige Verfügung erlassen.

    2 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19686 über das Verwaltungsverfahren. Vorbehalten bleibt das Verfahren nach Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes.

    4. Kapitel: Gewerbliche Nutzung des Archivguts

    Art. 23 Gewerbliche Nutzung von Archivgut durch das Bundesarchiv

    (Art. 19 BGA)

    Das Bundesarchiv kann Archivgut gewerbsmässig nutzen, wenn die hoheitlichen Tätigkeiten nicht behindert werden, wenn Dritte in ihrer gewerblichen Tätigkeit dadurch nicht missbräuchlich benachteiligt werden und wenn der gewerbsmässigen Nutzung keine Urheberrechte entgegenstehen.

    Art. 24 Übertragung von Rechten an Archivgut zur gewerblichen Nutzung

    (Art. 19 BGA)

    1 Das Bundesarchiv kann Dritten Rechte zur gewerbsmässigen Nutzung von Archiv­gut durch eine Bewilligung übertragen. Grundlage der Bewilligung ist ein schrift­liches Gesuch an das Bundesarchiv.

    2 Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn:

    a.
    eine Vereinbarung über Nutzungsumfang und Höhe der Entschädigung zustande gekommen ist;
    b.
    keine entgegenstehenden Rechte tangiert werden; und
    c.
    die Nutzungsrechte für die übrigen Benutzerinnen und Benutzer nicht einge­schränkt werden.

    3 Wenn die Nutzungsrechte Institutionen oder Personen übertragen werden, die nicht profitorientiert sind, kann das Bundesarchiv auf eine Entschädigung verzichten.

    4 Die Bewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.

    5 Für die gewerbliche Nutzung von Archivgut von selbstständig archivierenden Stellen ist die Zustimmung des Bundesarchivs erforderlich.

    6 Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes­gesetzes vom 20. Dezember 19687 über das Verwaltungsverfahren.

    5. Kapitel: Schlussbestimmungen

    Anhang 111

    11 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 31. Okt. 2003 (AS 2003 4525). Bereinigt durch Ziff. IV 2 der V vom 22. Aug. 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts (AS 2007 4477, 2008 3452), gemäss Anhang Ziff. 1 der V vom 17. Dez. 2014 über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (AS 2015 215) und Anhang 2 Ziff. II 1 der Alkoholverordnung vom 15. Sept. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 5161).

    (Art. 2 Abs. 1)

    Liste der Bundesorgane

    (Art. 1 Abs. 1 Bst. b–d BGA)

    a. Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung:

    Nach dem Anhang der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 199812.

    b. Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung:

    Die Bundeskanzlei

    Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter13

    Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

    Präsenz Schweiz

    Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

    Bundesanwaltschaft
    Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
    Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung

    Eidgenössisches Finanzdepartement

    Eidgenössische Finanzkontrolle
    Eidgenössische Finanzmarktaufsicht14

    Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung15

    Wettbewerbskommission

    Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

    Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle
    Eidgenössische Kommunikationskommission

    13 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikations­verordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) angepasst.

    14 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) angepasst.

    15 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) auf den 1. Jan. 2013 angepasst.

    c. Formationen der Armee:

    Armeestab
    Grosse Verbände
    Truppenkörper
    Truppeneinheiten

    d. Schweizerische diplomatische und konsularische Vertretungen

    e. Eidgenössische Rekurs- und Schiedskommissionen

    Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
    Schiedskommission im Eisenbahnverkehr
    Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)

    Anhang 216

    16 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 30. Nov. 2002 (AS 2003 2). Bereinigt gemäss Anhang Ziff. 3 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheits­inspektorat (AS 2008 5747) und Anhang Ziff. 1 der V vom 21. Nov. 2012 über das Eidgenössische Institut für Metrologie, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6887).

    (Art. 2 Abs. 2)

    Liste der autonomen Anstalten und ähnlichen bundeseigenen Institutionen

    (Art. 1 Abs. 1 Bst. e BGA)

    a. Selbstständig archivierende Stellen:

    Die Schweizerische Post
    Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewäs­serschutz
    Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
    Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt
    Eidgenössische Technische Hochschulen (Lausanne und Zürich)
    Paul-Scherrer-Institut
    Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
    Schweizerische Bundesbahnen SBB
    Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
    Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
    Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

    b. Anbietepflichtige Stellen:

    Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
    Pensionskasse des Bundes PUBLICA
    Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS

    Anhang 317

    17 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 3. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4939).

    (Art. 14 Abs. 5)

    Liste von Archivgut mit verlängerter Schutzfrist

    (Art. 12 Abs. 1 BGA)

    Archivgut, das einer verlängerten Schutzfrist von in der Regel 50 Jahren nach Artikel 12 Absatz 1 BGA und Artikel 14 Absatz 5 VBGA unterliegt.
    Die Liste kann vom Eidgenössischen Departement des Innern geändert oder ergänzt werden. Die jeweils aktuelle Liste wird im Bundesarchiv aufbewahrt und ist öffentlich zugänglich. Der nachgeführte Anhang wird jährlich in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht.

    Signatur

    Titel

    Bemerkungen

    E1030.2

    Bundeskanzlei:

    Handakten Karl Huber, Bundeskanzler (1968–1981)

    50 Jahre

    E1030.3

    Bundeskanzlei

    Handakten Walter Buser, Bundeskanzler (1981–1991)

    50 Jahre

    E1030.4

    Bundeskanzlei:

    Handakten François Couchepin, Bundes­kanzler (1991–1999)

    50 Jahre

    E1030.5

    Bundeskanzlei

    Handakten Hanna Muralt–Müller, Vize­kanzlerin (1991–2005)

    50 Jahre

    E1030.6

    Bundeskanzlei

    Handakten Achille Casanova, Vizekanzler (1981–2005)

    50 Jahre

    E1030.7

    Bundeskanzlei:

    Handakten Annemarie Huber–Hotz, Bundeskanzlerin (2000–2007)

    50 Jahre

    E1030.8

    Bundeskanzlei:

    Handakten Oswald Sigg, Vizekanzler (2005–2009)

    50 Jahre

    E1030.9

    Bundeskanzlei:

    Handakten Corina Casanova, Bundes­kanzlerin (2008–2016)

    50 Jahre

    E1030.11

    Bundeskanzlei:

    Handakten André Simonazzi, Vizekanzler (2009–)

    50 Jahre

    E1050.3B

    Bundesversammlung:

    Finanzkommissionen und Finanzdelegation (1993–2000)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2002/114

    E1050.3C

    Bundesversammlung:

    Finanzkommissionen und Finanzdelegation (2001–)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2006/34

    E1050.7A

    Bundesversammlung:

    Geschäftsprüfungskommissionen (1969–1994)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 1987/184 und 2011/113 sowie Bände 60 und 61 der Ablieferung 1999/272

    E1050.7B

    Bundesversammlung:

    Geschäftsprüfungskommissionen (1995–)

    50 Jahre; gilt nur für die Hauptgruppen 6 (Delegation) und 7 (Aufsichtseingaben) sowie die jährlichen Berichte zum Kriegsmaterialexport (Az. 211.513)

    E1050.8

    Bundesversammlung:

    Militärkommissionen (1946–1991)18

    50 Jahre; gilt nur, soweit die entsprechenden Unterlagen in den Beständen des VBS der verlängerten Schutzfrist unterstehen

    E1050.31-01A

    Nationalrat:

    Sicherheitspolitische Kommission (1996–2001)

    50 Jahre

    E1050.32-01A

    Ständerat:

    Sicherheitspolitische Kommission (1996–2001)

    50 Jahre

    E1060.1

    Parlamentarische Untersuchungskommission des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:

    Zentrale Ablage (1989–1990)

    50 Jahre

    E1060.1-01

    Parlamentarische Untersuchungs­kommission des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:

    Tonaufnahmen und Schlussbericht (1989–1990)

    50 Jahre

    E1060.2

    Parlamentarische Untersuchungskommission des Eidgenössischen Militärdepartements:

    Zentrale Ablage (1990–1991)

    50 Jahre

    E1060.3

    Parlamentarische Untersuchungskommission der Eidgenössischen Versicherungskasse:

    Zentrale Ablage (1995–1996)

    50 Jahre

    E1070

    Bundesversammlung:

    Geschäftsdossiers (1848–2001)

    50 Jahre; gilt nur für Geschäfte betreffend die Aufhebung der Immunität von Mitgliedern der eidgenössischen Räte und des Bundesrates

    E1070-03

    Bundesversammlung:

    Sicherheitspolitische Kommissionen (1991–2001)

    50 Jahre

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Ratspräsidien; gilt nur für Az. 104

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Geschäftsprüfungskommissionen; gilt nur für Az. 103-05 und für die Ablieferungen 2011/107, 2015/278, 2016/108 und 2017/410

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Geschäftsprüfungs-kommissionen und der Finanzkommissionen; gilt nur für Az. 103-09

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Geschäftsprüfungsdelegation; gilt nur für Az. 103-08, 103-10, 103-11 und 305-04

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Finanzdelegation; gilt nur für Az. 103-02 und 305-03

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der NEAT-Aufsichtsdelegation; gilt nur für Ablieferungen 2010/265, 2011/147, 2012/74, 2012/226, 2014/137, 2015/234, 2017/259 und 2020/5

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    80 Jahre; Unterlagen der Sicherheitspolitischen Kommissionen; gilt nur für Ablieferung 2010/293

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Sicherheitspolitischen Kommissionen; gilt nur für Ablieferung 2010/292

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben; gilt nur für Ablieferung 2010/296

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Kommissionen für Rechtsfragen; gilt nur für Ablieferung 2010/294

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Gerichtskommission; gilt nur für Az. 302-23

    E1070-04

    Bundesversammlung:

    Parlamentarische Geschäfte, Räte und Ratsorgane (2001–)

    50 Jahre; Unterlagen der Rehabilitierungskommission; gilt nur für Ablieferung 2010/295

    E1100-01

    Parlamentsdienste:

    Zentrale Ablage (2000 –)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2016/105 für Unterlagen zu Rekrutierungsverfahren des Bundesrats für Kaderstellen

    E2001E

    Abteilung für politische Angelegenheiten:

    Zentrale Ablage (1950–1973)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen aus Mandaten zur Vertretung Fremder Interessen (Az. B.24), mit Ausnahme jener Mandate, die vor 1966 abgeschlossen worden sind

    E2001E-01

    Politische Direktion:

    Zentrale Ablage (1973–1981)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen aus Mandaten zur Vertretung Fremder Interessen (Az. B.24), mit Ausnahme jener Mandate, die vor 1966 abgeschlossen worden sind

    E2003-01A

    Abteilung für internationale Organisationen:

    Fremde Interessen (1950–1972)

    50 Jahre; mit Ausnahme der Unterlagen aus Mandaten, die vor 1966 abgeschlossen worden sind

    E2003-06

    Politische Direktion:

    Fremde Interessen (1973–1984)

    50 Jahre; mit Ausnahme der Unterlagen aus Mandaten, die vor 1966 abgeschlossen worden sind

    E2006A

    Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten:

    Zentrale Ablage des Einheitsregistraturplans EDA (1997–)

    50 Jahre; gilt nur für Unter­lagen unter den Planpositionen 252.0, 252.1, 252.2, 252.3, 252.4, 262.0, 262.1 (nur Ablieferungen 2009/188 und 2018/275), 262.2 (nur Ablieferungen 2009/188, 2011/253 und 2018/275)

    E2010A

    Politische Direktion:

    Zentrale Ablage (1982–2000)

    50 Jahre; gilt nur für Unter­lagen aus Mandaten zur Vertretung Fremder Interessen (Az. B24)

    E2010-03A

    Politische Direktion:

    Registraturfindmittel (1973–)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/444, 2018/54 und 2018/203

    E2012

    Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten:

    Taskforce Libyen-Affäre

    50 Jahre

    E2023-01A

    Politische Direktion:

    Fremde Interessen (1985–)

    50 Jahre

    E2026-20

    Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit:

    Koordinationsbüro Bamako (1970–)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2013/262

    E2200.[…]

    Schweizerische Vertretung, [Ort]:

    Zentrale Ablage

    120 Jahre; gilt nur für Unterlagen betreffend Adoptionen, insbesondere unter Az. 123.32 und Az. 141.2

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen aus Mandaten zur Vertretung Fremder Interessen (seit 1966, unter Az. 82 und weiteren Az.), mit Ausnahme jener Mandate, die vor 1966 abgeschlossen worden sind

    E2210.7-05

    Ständige Mission der Schweiz bei den internationalen Organisationen, Genf:

    Zentrale Ablage (1977–1992)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen der Hauptgruppe 1 (Organisations Internationales, Missions Permanentes)

    E2210.7-06

    Ständige Mission der Schweiz bei den internationalen Organisationen, Genf:

    Zentrale Ablage (1993–)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen der Hauptgruppe 1 (Questions État-hôte avec les missions et les organisations internationales)

    E2600-02

    Direktion für Völkerrecht:

    Unterlagen zur Libyen–Affäre

    50 Jahre

    E3240A

    Direktion der eidgenössischen Bauten:

    Zentrale Ablage (1848–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen, die noch in Betrieb stehende Gebäude und Anlagen betreffen

    E3240B

    Amt für Bundesbauten:

    Zentrale Ablage (1996–1998)

    80 Jahre

    E3240C-04

    Bundesamt für Bauten und Logistik:

    Bauprojektakten (1999–)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter Planpositionen zu Vertretungen der Schweiz im Ausland

    E3241

    Direktion der eidgenössischen Bauten:

    Liegenschaftsverträge (1848–1998)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen, die noch in Betrieb stehende Gebäude und Anlagen betreffen

    E3242

    Direktion der eidgenössischen Bauten:

    Ingenieurbau (Tiefbau) (1848–1998)

    80 Jahre

    E3322A

    Bundesamt für Statistik:

    Zentrale Ablage (1999–)

    50 Jahre, gilt nur für Ablieferung 2011/296

    E4001D

    Departementssekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:

    Zentrale Ablage (1952–1979)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter der Planposition 006 (Bundesanwaltschaft)

    E4001E

    Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:

    Zentrale Ablage (1979–1984)

    50 Jahre; gilt nur für Unter­lagen unter der Planposition 0006 (Bundesanwaltschaft)

    E4002-01

    Stab Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch:

    Zentrale Ablage (1997–2004)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2005/385 und 2006/59

    E4002-02

    Stab Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch: Info Regiment 1 (1997–2004)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2005/80 und 2008/166

    E4005

    Sonderbeauftragter für Staatsschutzakten:

    Zentrale Ablage (1991–1996)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 1994/79, 1995/1, 1995/41, 1995/44, 1995/304 und 1995/305

    E4005-01

    Sonderbeauftragter für Staatsschutzakten:

    Datenbank zur Geschäftskontrolle (SOBE) (1991–1996)

    50 Jahre

    E4006

    Arbeitsgruppe Kreis zur Aufarbeitung des Staatsschutzes in der Schweiz:

    Zentrale Ablage (1990–1993)

    50 Jahre

    E4007D

    Eidgenössischer Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragter:

    Zentrale Ablage (2006–)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2014/195 und 2018/274 für Unterlagen unter der Planposition 1-04

    E4010A

    Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:

    Zentrale Ablage (1983–1996)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter der Planposition 405 (Bundesanwaltschaft)

    E4010-01

    Generalsekretariat des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:

    Projektorganisation BASIS (1993–1998)

    50 Jahre; gilt nur für die Dossiers E4010-01#1999/261#182, E4010-01#1999/261#183 und E4010-01#1999/261#185 (Sonderbeauftragter für Staatsschutzakten: Vollzug der Fichen- und Dossiereinsicht)

    E4010-02

    Generalsekretariat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements:

    Programmorganisation Schengen / Dublin (2007–2009)

    50 Jahre

    E4110-03

    Bundesamt für Justiz:

    Teilablage Abteilung für internationale Angelegenheiten

    120 Jahre; gilt nur für Adoptionsunterlagen unter Planposition J.016 der Ablieferung 2008/300

    E4113A

    Dienst für kriegsnotrechtliche Sonderfragen:

    Zentrale Ablage (1963–1983)

    50 Jahre

    E4114A

    Bundesamt für Justiz:

    Zentrale Ablage (1984–)

    120 Jahre; gilt nur für Adoptionsunterlagen unter Az. 74

    E4114C

    Bundesamt für Justiz:

    Zentrale Ablage (1999–)

    120 Jahre; gilt nur für Adoptionsunterlagen unter Az. 6.6.6.1 (Internationale Adoption)

    E4160A

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstands­wesen:

    Zentrale Ablage (1923–1934)

    120 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter der Planposition H.4 (Kindschaftsrecht)

    E4160B

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstands­wesen:

    Zentrale Ablage (1935–1947)

    120 Jahre; gilt nur für die Unterlagen unter den Planpositionen J (Kindschaftsrecht) und P (Adoptionen)

    E4160D

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstands­wesen:

    Zentrale Ablage (1964–)

    120 Jahre; gilt nur für Adoptionsunterlagen unter der Planposition D 12 der Ablieferungen 1998/170 und 2002/57

    E4161

    Eidgenössisches Amt für das Zivilstands­wesen:

    Parallelakten (1923–)

    120 Jahre; gilt nur für Ablieferung 1994/184 (Kartei zu Adoptionsmitteilungen)

    E4268-02

    Bundesamt für Polizei:

    Informatisiertes Staatsschutz-Informations-System (ISIS) (1994–)

    50 Jahre

    E4268-05

    Bundesamt für Polizei:

    Dienst für Analyse und Prävention (2000–)

    50 Jahre

    E4268-06

    Bundesamt für Polizei:

    Ablage Registratur (2000–)

    80 Jahre, gilt nur für Ablieferung 2014/25

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen der Hauptgruppe 1 (Vorgangskategorien)

    E4267-02

    Bundesamt für Polizei:

    Polizeifahndungssystem RIPOL - Système de recherche informatisée de la police

    50 Jahre

    E4268-09

    Bundesamt für Polizei:

    Informatisiertes Staatsschutz-Informationssystem Neue Technologie (ISIS-NT)

    50 Jahre

    E4270-01

    Eidgenössische Spielbanken­kommission:

    Zentrale Ablage (2000–2010)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2011/105

    E4320B

    Bundesanwaltschaft:

    Polizeidienst (1931–1959)

    50 Jahre

    E4320C

    Bundesanwaltschaft:

    Polizeidienst (1960–1999)

    80 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 1992/171, 1996/104, 1997/83, 2001/55 und 2006/130

    50 Jahre

    E4320-01C

    Bundesanwaltschaft:

    Fichen, Karteien und Sammlungen des Polizeidienstes (1960–1992)

    50 Jahre

    E4320-02C

    Bundesanwaltschaft:

    Jura-Konflikt (1960–1992)

    50 Jahre

    E4320-03C

    Bundesanwaltschaft:

    Divine Light Zentrum (1960–1992)

    50 Jahre

    E4320-04C

    Bundesanwaltschaft:

    Ablage Gegenoperationen des Polizeidienstes (1960–1992)

    50 Jahre

    E4320-05C

    Bundesanwaltschaft:

    Ablage Internationales des Polizeidienstes (1960–1992)

    50 Jahre

    E4320-06C

    Bundesanwaltschaft:

    Ablage Ungarn des Polizeidienstes (1960–1992)

    50 Jahre

    E4320-07C

    Bundesanwaltschaft:

    Verbindungsbüro des Polizeidienstes (1960–1992)

    50 Jahre

    E4321-00

    Bundesanwaltschaft:

    Registraturfindmittel des Rechtsdienstes (1931–2003)

    50 Jahre

    E4321A

    Bundesanwaltschaft:

    Rechtsdienst (1931–2003)

    50 Jahre

    E4321-01

    Bundesanwaltschaft:

    Aktenverwaltungs– und Geschäftskontroll­system des Rechtsdienstes (REGIRED) (1989–2002)

    50 Jahre

    E4322

    Schweizerisches Zentralpolizeibüro:

    Datensammlungen und Dokumentationen (1848–1992)

    50 Jahre

    E4323A

    Schweizerisches Zentralpolizeibüro:

    Falschgeld (1848–1992)

    50 Jahre

    E4324A

    Schweizerisches Zentralpolizeibüro:

    Betäubungsmittel (1848–1992)

    50 Jahre

    E4326A

    Schweizerisches Zentralpolizeibüro:

    Interpol-Dienst (1848–1992)

    50 Jahre

    E4327

    Bundesanwaltschaft:

    Registraturfindmittel und diverse Unterlagen des Polizeidienstes (1935–1992)

    50 Jahre; gilt nur für Staatsschutzakten

    E4333-02

    Bundesanwaltschaft:

    Diverses Polizei- und Rechtsdienst (1944–2001)

    50 Jahre

    E4333-03

    Bundesanwaltschaft:

    Geschäftsdossiers und Verfahrensakten (1889–2008)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2019/54

    E4333-04

    Bundesanwaltschaft:

    Zentrale Ablage (2009–)

    50 Jahre; gilt nur Unterlagen unter den Planpositionen 034.2 (Ausschusssitzungen (operativer Ausschuss)), 23 (Strafverfahren führen), 41 (Passive Rechtshilfe) und für Ablieferung 2019/464

    E4380A

    Eidgenössisches Amt für geistiges Eigentum:

    Zentrale Ablage (1888–1979)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter der Planposition 162

    E4380B

    Bundesamt für geistiges Eigentum:

    Zentrale Ablage (1979–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter der Planposition 226.1 (Wiedereinsetzung - einzelne Fälle)

    E4390C

    Bundesamt für Zivilschutz:

    Zentrale Ablage (1976–2002)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter der Planposition 100.8 (Beziehungen zu anderen Staaten)

    E4390D

    Bundesamt für Zivilschutz:

    Zentrale Ablage (1997–2005)

    50 Jahre; gilt nur für die Ablieferung 2016/202

    E4390-02

    Bundesamt für Bevölkerungsschutz:

    Zentrale Ablage (2006–)

    50 Jahre

    E4800.3

    Bundesanwaltschaft:

    Handakten Rudolf Gerber, Bundesanwalt (1974–1989)

    50 Jahre

    E4800.3-01

    Bundesanwaltschaft:

    Handakten Rudolf Gerber, Bundesanwalt (1974–1993)

    50 Jahre

    E4800.7

    Bundesanwaltschaft:

    Handakten Adrian Florian, Adjunkt (1931–2000)

    50 Jahre

    E4800-01

    Bundesanwaltschaft:

    Handakten Carla del Ponte, Bundesanwältin (1994–1998)

    50 Jahre

    E5001F

    Direktion der eidgenössischen Militär­verwaltung:

    Zentrale Ablage (1959–1971)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5001G

    Direktion der eidgenössischen Militär­verwaltung.

    Zentrale Ablage (1959–1991)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5003-01

    Eidgenössische Militärbibliothek:

    Dokumentation zu Fragen der Atom-bewaffnung (1945–1996)

    85 Jahre

    E5003-02

    Eidgenössische Militärbibliothek:

    Diverse Provenienzen Eidgenössisches Militärdepartement (1848–1997)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2009/193

    E5004A

    Generalsekretariat des Eidgenössischen Militärdepartements:

    Zentrale Ablage (1992–1997)

    80 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2015/10

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2014/244

    E5007-01

    Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport:

    Zentrale Ablage (1998–2004)

    80 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2014/115 und 2016/181

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2010/306, 2015/11 und 2016/180

    E5150A

    Kriegstechnische Abteilung:

    Zentrale Ablage (1908–1967)

    80 Jahre; gilt nur für Bände 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 der Ablieferung 1968/9

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5150C-01

    Kriegstechnische Abteilung:

    Zentrale Ablage (1930–1968)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5156B

    Gruppe für Rüstungsdienste:

    Schiessversuche (1968–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5157-01

    Laboratorium Wimmis:

    Fachbereichsthemen (1925–1981)

    80 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2015/107 für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2013/343

    E5159-01

    Labor Spiez:

    Zentrale Ablage (2004–)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2005/207

    E5205-01

    Eidgenössische Konstruktionswerkstätte, Thun:

    Handakten der Direktion (1863–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Hauptgruppen 3 (Panzerspezifische Akten / Unterlagen) und 5 (Festungsartillerie)

    E5206

    Eidgenössische Konstruktionswerkstätte, Thun:

    Datensammlungen und Dokumentationen (1861–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5230-01

    Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme:

    Geschäftsleitung (1996–1999)

    80 Jahre; gilt nur für Hauptgruppen 3 (Panzerspezifische Akten / Unterlagen) und 5 (Festungsartillerie)

    E5301-05

    Untergruppe Personelles der Armee:

    Personalinformationssystem der Armee (PISA) (1996–2001)

    50 Jahre

    E5301-06

    Personelles der Armee:

    Personalinformationssystem der Armee PISA2000 (2002–)

    50 Jahre

    E5301-08

    Führungsstab der Armee/Personelles der Armee:

    Armeeorganisation & Personalsteuerung

    50 Jahre

    E5301-09

    Personelles der Armee:

    Zentrale Datenbank für die Armeeführung (ZDA 1)

    50 Jahre

    E5303

    Bundesamt für Adjutantur:

    Personalinformationssystem der Armee (PISA) (1984–1995)

    50 Jahre

    E5307-02

    Militärakademie an der ETH Zürich:

    Handakten A. Stahel, Dozent an der militärischen Führungsschule (2002–2005)

    50 Jahre

    E5360A

    Stab der Gruppe für Ausbildung:

    Zentrale Ablage (1945–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5460A

    Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr:

    Zentrale Ablage (1950–1975)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5460B

    Bundesamt für Militärflugwesen und Fliegerabwehr:

    Zentrale Ablage (1976–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter Planposition 446.12

    E5460-01

    Bundesamt für Militärflugwesen und Fliegerabwehr:

    Elektronische Kriegsführung (1979–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5461A

    Kommando der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen:

    Führung und Einsatz (1968–1976)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5461B

    Kommando der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen:

    Führung und Einsatz (1977–1995)

    50 Jahre; gilt nur für speziell bezeichnete klassifizierte Unterlagen gem. Informationsschutzverordnung vom 1. Mai 1990, Art. 15 Abs. 2

    E5462A

    Kommando der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen:

    Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst (1968–1989)

    50 Jahre; gilt nur für speziell bezeichnete klassifizierte Unterlagen gem. Informationsschutzverordnung vom 1. Mai 1990, Art. 15 Abs. 2

    E5465A

    Direktion der Militärflugplätze:

    Zentrale Ablage (1942–1952)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5465B

    Abteilung für Militärflugplätze:

    Zentrale Ablage (1968–1971)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5465B-01

    Direktion der Militärflugplätze:

    Zentrale Ablage (1936–1968)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5465C

    Abteilung für Militärflugplätze:

    Zentrale Ablage (1972–1979)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5465C-01

    Bundesamt für Militärflugplätze:

    Diverses (1979–1980)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5465D

    Bundesamt für Militärflugplätze:

    Zentrale Ablage (1979–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518).

    E5471-02

    Luftwaffe:

    Zentrale Ablage (1996–)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/582

    E5480A

    Abteilung und Waffenchef für Genie:

    Zentrale Ablage (1910–1950)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5480A-01

    Abteilung für Genie:

    Teilregistratur Genie und Altablagen (1895–1950)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5480B

    Abteilung für Genie und Festungen:

    Zentrale Ablage (1968–1979)

    80 Jahre

    E5480C

    Bundesamt für Genie und Festungen:

    Zentrale Ablage (1979–1995)

    80 Jahre

    E5480-02

    Kommando Festungswachtkorps:

    Zentrale Ablage (1996–2003)

    50 Jahre

    E5481

    Büro für Befestigungsbauten:

    Zentrale Ablage (1886–1950)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5485A

    Festungsbüro Sargans:

    Zentrale Ablage (1938–1964)

    80 Jahre

    E5486A

    Baubüro Sargans:

    Zentrale Ablage (1939–1947)

    80 Jahre

    E5520A

    Abteilung für Uebermittlungstruppen:

    Zentrale Ablage (1951–1954)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5522-01

    Untergruppe Führungsunterstützung:

    Registraturfindmittel (1996–2003)

    50 Jahre

    E5522-02

    Untergruppe Führungsunterstützung:

    Zentrale Ablage (1996)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/445

    E5522-03

    Untergruppe Führungsunterstützung:

    Zentrale Ablage (1996–2003)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2004/383, 2004/447 und 2008/221

    E5523-01

    Bundesamt für Unterstützungstruppen (1996–2003):

    Altablagen des Bundesamts für Unter­stützungstruppen und Vorgänger (1943–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2005/261

    E5560C

    Generalstabsabteilung:

    Zentrale Ablage (1946–1968)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    80 Jahre; gilt nur für Planposition 6 (Festungswesen)

    E5560D

    Stab der Gruppe für Generalstabsdienste:

    Zentrale Ablage (1964–1995)

    80 Jahre

    E5560D-01

    Untergruppe Ausbildungsführung:

    Teilregistratur Kommando Generalstabsschulen (1996)

    50 Jahre

    E5560D-03

    Untergruppe Planung:

    Zentrale Ablage (1996–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2007/106 und 2007/171

    E5560-01

    Generalstab:

    Rechtsdienst (1996–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2005/258

    E5560-03

    Untergruppe Logistik:

    Altablagen diverser Vorläuferorganisationen (1996–2001)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5562

    Militärische Sicherheitsdienste:

    Zentrale Ablage (1972–1991)

    50 Jahre

    E5563

    Stab der Gruppe für Generalstabsdienste:

    Projekt 26 (1968–1995)

    50 Jahre

    E5563-01

    Stab der Gruppe Generalstabsdienste:

    Projekt 26 (P-26) – Dokumentation

    50 Jahre

    E5564

    Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr:

    Verschiedene Unterlagen (1969–1991)

    50 Jahre

    E5565-01

    Nachrichtendienst des Bundes:

    Informatisiertes Staatsschutz-Informations-System Neue Technologie (ISIS-NT) (2005–)

    50 Jahre

    E5571A

    Generalstab:

    Bau und Liegenschaftswesen (1996–2003)–

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/351

    E5571-02

    Generalstab:

    Zentrale Ablage Generalstabchef, Stab des Generalstabchefs, Militärprotokoll, Verteidigungsattachés und Zentrale Dienste (1997–2003)

    80 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2010/107, 2010/144, 2017/352 und 2018/320

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2017/351, 2018/120 und 2019/332

    E5571-03

    Untergruppe Planung:

    Registraturgemeinschaft mit Generalstab (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2007/166

    E5572-01

    Untergruppe Friedensförderung und Sicherheitskooperation des Generalstabs:

    Zentrale Ablage (1998–2003)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5610B

    Oberkriegskommissariat: Verwaltung der Waffen- und Schiessplätze

    (1964–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5671B

    Direktion der Armeemotorfahrzeugparks:

    Zentrale Ablage (1968–)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5676

    Kriegsmaterialverwaltung:

    Zentrale Ablage (1875–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5680C

    Zentralstelle für Gesamtverteidigung:

    Zentrale Ablage (1994–1998)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5715-01

    Grenzbrigade 1:

    Zentrale Ablage (1938–1995)

    50 Jahre

    E5716-01

    Grenzbrigade 3:

    Zentrale Ablage (1938–1995)

    50 Jahre

    E5717-01

    Grenzbrigade 4:

    Zentrale Ablage (1938–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/158

    E5718-01

    Grenzbrigade 5:

    Zentrale Ablage (1938–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/148

    E5719-03

    Grenzbrigade 6:

    Zentrale Ablage (1938–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/162

    E5725

    Flugwaffenbrigade 31:

    Zentrale Ablage (1968–1995)

    50 Jahre

    E5725-01

    Flugwaffenbrigade 31:

    Büro und Kommando (1968–1981)

    50 Jahre

    E5725-02

    Flugwaffenbrigade 31:

    Büro und Kommando (1969–1995)

    50 Jahre

    E5726-05

    Flugplatzbrigade 32:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/189

    E5727-05

    Fliegerabwehrbrigade 33:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/192

    E5728-01

    Grenzbrigade 2:

    Zentrale Ablage (1938–1995)

    50 Jahre

    E5729-01

    Territorialzone 1:

    Zentrale Ablage (1970–1995)

    50 Jahre

    E5730-04

    Felddivision 8:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/464

    E5731

    Territorialzone 2:

    Zentrale Ablage (1970–1995)

    50 Jahre

    E5732

    Gebirgsdivision 10:

    Zentrale Ablage (1961–1995)

    50 Jahre

    E5732-03

    Gebirgsdivision 10:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/285

    E5733

    Gebirgsdivision 12:

    Zentrale Ablage (1961–1995)

    50 Jahre

    E5733-04

    Gebirgsdivision 12:

    Büro und Stab (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/280

    E5735-01

    Territorialzone 4:

    Zentrale Ablage (1970–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/174

    E5736

    Informatikbrigade 34:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/199

    E5736-01

    Informatikbrigade 34:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/197

    E5737

    Festungsbrigade 13:

    Zentrale Ablage (1951–1994)

    50 Jahre

    E5737-02

    Festungsbrigade 13:

    Zentrale Ablage (1951–1997)

    50 Jahre

    E5737-04

    Festungsbrigade 13:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/310

    E5738

    Festungsbrigade 23:

    Zentrale Ablage (1951–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 1999/384

    E5738-01

    Festungsbrigade 23:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2004/8 und 2004/308

    E5738-02

    Festungsbrigade 23:

    Kommando (1951–1995)

    50 Jahre

    E5738-03

    Festungsbrigade 23:

    Büro und Stab (1995–2003)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/306

    E5739

    Reduitbrigade 21:

    Zentrale Ablage (1948–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 1999/377

    E5741

    Reduitbrigade 22:

    Zentrale Ablage (1948–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre

    E5742

    Reduitbrigade 24:

    Zentrale Ablage (1948–1995)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 1999/386

    E5743

    Territorialzone 10:

    Zentrale Ablage (1970–1995)

    50 Jahre

    E5744

    Territorialzone 12:

    Zentrale Ablage (1970–1995)

    50 Jahre

    E5744-01

    Territorialzone 12:

    Kommando (1970–1995)

    50 Jahre; gilt nur für die Ablieferung 2015/205

    E5747

    Grenzbrigade 11:

    Zentrale Ablage (1951–1995)

    50 Jahre

    E5748

    Grenzbrigade 12:

    Zentrale Ablage (1951–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 1999/385

    E5750-01

    Panzerbrigade 1:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/322

    E5751-01

    Panzerbrigade 2:

    Büro (1996–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/352

    E5755

    Telecombrigade 40:

    Zentrale Ablage (1996–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Az. 01 (Befehle Kommando Feldtelegrafen- und Telefondienst, Befehlssammlung Telecombrigade 40, Unbrauchbarmachung)

    E5756

    Übermittlungsbrigade 41:

    Zentrale Ablage (1996–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Az. 03-01 (Truppeninformationsdienst), Az. 04-01 (Vorbereitung und Durchführung von Ausbildungsdiensten), Az. 04-06 (Übungen) und Az. 05-01 (Vorbereitung und Durchführung von Ausbildungsdiensten, Teil 1 und 2) in Ablieferung 2004/25

    E5757-05

    Armeetruppen:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Az. 01-03-03-01 (Vorbereitung und Durchführung von Ausbildungsdiensten, Teile 1 und 2) in Ablieferung 2004/24 und für Ablieferung 2004/183

    E5757-06

    Armeetruppen:

    Militärischer Sicherheitsdienst (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/20

    E5757-07

    Armeetruppen:

    Büro Flughafenregiment 4 (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/180

    E5758-02

    Festungsbrigade 10:

    Zentrale Ablage (1951–1997)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/171

    E5758-04

    Festungsbrigade 10:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/476

    E5759-01

    Mechanisierte Division 1:

    Zentrale Ablage (1961–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2003/163 und 2004/339

    E5760-02

    Mechanisierte Division 4:

    Büro (1961–1995)

    50 Jahre

    E5761-04

    Territorialdivision 1:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/325

    E5762-02

    Territorialdivision 4:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/110

    E5762-03

    Territorialdivision 4:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/112

    E5763-02

    Territorialdivision 9:

    Büro und Stab (1995–1999)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/302

    E5764-02

    Territorialbrigade 12:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferungen 2004/297 und 2015/203

    E5765-03

    Territorialbrigade 10:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre, gilt nur für Ablieferung 2004/300

    E5766-02

    Territorialdivision 2:

    Büro (1995–1999)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/172

    E5766-03

    Territorialdivision 2:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/260

    E5767-01

    Feldarmeekorps 1:

    Zentrale Ablage (1961–1994)

    50 Jahre

    E5767-04

    Feldarmeekorps 1:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/258

    E5767-05

    Feldarmeekorps 1:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/255

    E5768-02

    Feldarmeekorps 2:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/485

    E5768-03

    Feldarmeekorps 2:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/147

    E5769-02

    Gebirgsarmeekorps 3:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/293

    E5769-03

    Gebirgsarmeekorps 3:

    Zentrale Ablage (1961–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 1999/381

    E5769-04

    Gebirgsarmeekorps 3:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/295

    E5772-01

    Felddivision 3:

    Kommando (1961–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/157

    E5772-05

    Felddivision 3:

    Büro und Stab (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/246

    E5773-05

    Felddivision 5:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2003/313

    E5774-01

    Felddivision 6:

    Büro (1961–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/123

    E5774-06

    Felddivision 6:

    Zentrale Ablage (1961–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/125

    E5775-01

    Felddivision 7:

    Zentrale Ablage (1961–1995)

    50 Jahre

    E5775-03

    Felddivision 7:

    Zentrale Ablage (1981–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/118

    E5775-04

    Felddivision 7:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/115

    E5776

    Gebirgsdivision 9

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5776-03

    Gebirgsdivision 9:

    Büro und Stab (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/290

    E5778

    Fliegerbrigade 31:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/187

    E5779-01

    Flieger und Fliegerabwehrpark 35:

    Zentrale Ablage (1980–1995)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/417

    E5782-05

    Feldarmeekorps 4:

    Zentrale Ablage (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/130

    E5782-06

    Feldarmeekorps 4:

    Zentrale Ablage (1961–1998)

    50 Jahre

    E5782-07

    Feldarmeekorps 4:

    Büro (1995–2003)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2004/132

    E5795

    Persönlicher Stab des Generals Guisan:

    Zentrale Ablage (1939–1945)

    80 Jahre; gilt nur für Unterlagen zu speziell geschützter militärischer Infrastruktur gem. dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1950 über den Schutz militärischer Anlagen, Art. 1 Abs. 1 (SR 510.518)

    E5850.3

    Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport:

    Handakten Samuel Schmid, Bundesrat (2001–2008)

    50 Jahre

    E5900-01

    Gruppe Verteidigung:

    Zentrale Ablage (2004–)

    80 Jahre; gilt nur für die Ablieferungen 2015/82 2015/121 und 2018/44

    50 Jahre; gilt nur für die Ablieferungen 2015/62, 2015/63, 2015/89, 2015/90, 2015/104, 2015/128, 2015/173, 2015/212, 2015/223, 2016/274, 2018/43, 2018/173, 2018/209, 2018/318, 2019/124, 2019/128, 2019/287 und 2020/53

    E5900-02

    Diverse Unterlagen verschiedener Teilbereiche Gruppe V (2004–)

    80 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2015/126

    E5901-01

    Gruppe Verteidigung:

    Handakten Chef der Armee, André Blattmann (2009–2016)

    50 Jahre

    E6104

    Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei:

    Zentrale Ablage (1995–2008)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2008/287 und 2014/91

    E6275-01

    Eidgenössisches Personalamt:

    Zentrale Ablage (2011–)

    80 Jahre, gilt für Unterlagen unter der Planposition 316 (Beratungen)

    E6301B

    Eidgenössische Steuerverwaltung:

    Handakten Direktor Urs Ursprung (2000–2012)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 1 und 2

    E6302A

    Eidgenössische Steuerverwaltung:

    Wehropfer und Wehrsteuer (1918–1994)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 1, 61 und 63

    E6302B

    Eidgenössische Steuerverwaltung:

    Direkte Bundessteuer (1995–)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 61, 62, 63, 64, 65 und 66

    E6304

    Eidgenössische Steuerverwaltung:

    Amtshilfe USA (AHUSA I) (2008–2009)

    80 Jahre

    E6306

    Eidgenössische Steuerverwaltung:

    Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen (1918–2011)

    50 Jahre; gilt nur für Planpositionen D3 (Doppelbesteuerungsabkom­men), D4 (Vereinbarungen für Sonderfälle), D5 (Besteuerung des diplomatischen und konsularischen Personals), D6 (Internationale Organisationen und ihre Beamten) und D7 (Bestrebungen internationaler Organisationen und Verbände zur Regelung des internationalen Steuerrechts)

    E6310

    Eidgenössische Steuerverwaltung:

    Warenumsatzsteuer, Ausgleichssteuer, Luxussteuer (1918–1994)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 1-11, 1-12, 2-2 und 3-2

    E6310-01

    Eidgenössische Steuerverwaltung:

    Mehrwertsteuer (1994–)

    100 Jahre

    E6351G

    Oberzolldirektion:

    Zentrale Ablage (1960–2000)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 3, 3.00, 3.00-501 bis 3.00-600 und 3.01-601 bis 3.01-615

    E6351H-01

    Oberzolldirektion:

    Zentrale Ablage (1996–)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 3 (Zollerhebung), 441 (Lenkungsabgaben) und 442 (Automobilsteuer) sowie für Unterlagen unter der Position 62 (Fahndung (SISI))

    E6501

    Bundesamt für Organisation:

    Betrieblich-organisatorische Bauplanung (1979–1990)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 1988/160

    E6503A

    Bundesamt für Informatik:

    Zentrale Ablage (1990–2001)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2019/250

    E6503-01

    Bundesamt für Informatik und Telekommunikation:

    Zentrale Ablage (2001–)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2019/251

    E6520-01

    Eidgenössische Bankenkommission:

    Altablage (1986–2001)

    50 Jahre; gilt für Unterlagen zur Aufsichtstätigkeit über Finanzinstitutionen in Abl. 2014/100

    E6520-02

    Eidgenössische Bankenkommission:

    Zentrale Ablage (2002–2004)

    50 Jahre; gilt für Unterlagen zur Aufsichtstätigkeit über Finanzinstitutionen in Abl. 2014/99, 2014/106, 2014/122 & 2014/149

    E6521C

    Eidgenössische Bankenkommission:

    Banken und Sparkassen (1997–2008)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 101, 103, 111.1, 111.3, 112.1, 112.2, 113, 12, 13, 14, 17-2, 182, und 190

    E6600-01

    Staatssekretariat für internationale Finanzfragen:

    Zentrale Ablage (2012–)

    50 Jahre; gilt nur für Unter-lagen der Hauptgruppe 4 (Bilaterale Interessen­vertretung)

    E7259-01

    Eidgenössisches Forschungszentrum Conthey:

    Zentrale Ablage (1944–2005)

    50 Jahre; gilt nur für Ablieferung 2017/187

    E7310B

    Delegierter für wirtschaftliche Kriegsvorsorge:

    Zentrale Ablage (1969–1979)

    50 Jahre; gilt nur für Unter­lagen unter der Planposition 159.2 (Sitzverlegungen)

    E8003

    Büro für Flugunfalluntersuchungen:

    Zentrale Ablage (1960–)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 2 (Flugunfälle), 3 (Flugunfälle mit Schlussbericht) und 5 (Grosse Flugunfälle)

    E8003-01

    Schweizerische Sicherheitsuntersuchungs­stelle SUST:

    Zentrale Ablage (2011–)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 21 (Untersuchungen im Bereich Aviatik), 22 (Abgeschlossene Ereignisse ohne Bericht nach Immatrikulation), 23 (Ereignisse schweizerischer Luftfahrzeuge im Ausland nach Immatrikulation), 31 (Untersuchungen im Bereich öffentlicher Verkehr) und 32 (Abgeschlossene Ereignisse ohne Bericht)

    E8003-02

    Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe:

    Zentrale Ablage (2000–2011)

    50 Jahre; gilt nur für Unterlagen unter den Planpositionen 31 (Untersuchungen im Bereich öffentlicher Verkehr) und 32 (Abgeschlossene Ereignisse ohne Bericht)

    E8170D

    Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft:

    Zentrale Ablage (1938–1979)

    50 Jahre; gilt nur für Az. 33 (Staumauern, kriegswirt-schaftliche Massnahmen)

    E8171

    Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft:

    Teilregistratur Flussbau und Talsperren (1930–1979)

    80 Jahre

    E9020

    Bundesstrafgericht:

    Zentrale Ablage (2000–)

    50 Jahre; gilt nur für die Ablieferungen 2019/292 und 2019/293

    E9500.52

    Kommission für militärische Landesverteidigung:

    Zentrale Ablage (1968–1995)

    80 Jahre

    E9500.222

    Aktenkommission und Fondskommission Kinder der Landstrasse:

    Zentrale Ablage (1928–1993)

    100 Jahre; ausser für die allgemeinen Akten in den Bänden 1-6 der Ablieferung 1993/116

    E9500.233-01

    Wettbewerbskommission:

    Zentrale Ablage (1997–)

    50 Jahre, gilt nur für Unterlagen unter der Planposition 25 (Selbstanzeige Bonusregelung (Art. 49a Abs. 2 KG)

    18 Vorbehältlich Art. 7 Abs. 1 der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 2003 (SR 171.115), d. h. dass die Protokolle der Verhandlungen über rechtsetzende Erlasse nach der Schlussabstimmung, gegebenenfalls nach Ablauf der Referendumsfrist oder der Volksabstimmung, für wissenschaftliche Zwecke und für die Rechtsanwendung zur Verfügung stehen.

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