Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt das Arbeitsverhältnis des wissenschaftlichen Personals der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich). Dieses umfasst:
- a.
- die Assistentinnen und Assistenten und die Oberassistentinnen und Oberassistenten;
- b.
- die befristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- c.
- die unbefristet angestellten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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