Art. 1 Berufsbezeichnung, Berufsbild und Schwerpunkte
1 Die Berufsbezeichnung ist Verpackungstechnologin EFZ oder Verpackungstechnologe EFZ.
2 Verpackungstechnologinnen und Verpackungstechnologen EFZ zeichnen sich durch folgende Tätigkeiten, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie klären Kundenbedürfnisse ab, wählen geeignete Materialien, entwickeln entsprechende Verpackungen und stellen Prototypen her.
- b.
- Die aus der Entwicklung resultierenden Unterlagen und Daten bereiten sie anschliessend für die technische Arbeitsvorbereitung und die Produktion auf.
- c.
- Sie produzieren mit verschiedensten Anlagen Karton- und Wellkartonverpackungen.
- d.
- Sowohl in der Verpackungsentwicklung als auch in der Produktion berücksichtigen sie Qualitäts- sowie ökologische Aspekte und halten die Vorschriften zur Arbeitssicherheit sowie Hygiene ein.
- e.
- Sie zeichnen sich aus durch eigenverantwortliches Handeln, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit und Belastbarkeit.
3 Innerhalb des Berufs der Verpackungstechnologin EFZ oder des Verpackungstechnologen EFZ gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Karton;
- b.
- Wellkarton.
4 Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.
5 In beiden Schwerpunkten werden in der Bildung in beruflicher Praxis sowie im Qualifikationsverfahren folgende Vertiefungsbereiche unterschieden:
- a.
- Verpackungsentwicklung;
- b.
- Produktion.