Art. 1 Berufsbezeichnung, Berufsbild und Fachrichtungen
1 Die Berufsbezeichnung ist Laborantin EFZ oder Laborant EFZ.
2 Laborantinnen EFZ/Laboranten EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie arbeiten in Laboratorien der Forschung, der Entwicklung, der Produktion, der Kontrolle oder der Diagnostik.
- b.
- Sie planen die Arbeitsprozesse, führen die Versuche durch und beurteilen den Versuchsverlauf.
- c.
- Sie werten die Versuche aus und analysieren die Ergebnisse.
- d.
- Sie arbeiten umweltgerecht, sicher und selbständig.
3 Innerhalb des Berufs der Laborantin oder des Laboranten EFZ gibt es folgende Fachrichtungen:
- a.
- Biologie;
- b.
- Chemie;
- c.
- Textil;
- d.
- Farbe und Lack.
4 Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.