Art. 1 Berufsbezeichnung und Berufsbild
1 Die Berufsbezeichnung ist Sägerin Holzindustrie EFZ oder Säger Holzindustrie EFZ.
2 Sägerinnen Holzindustrie und Säger Holzindustrie EFZ zeichnen sich namentlich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie bedienen, steuern und warten Maschinen, Anlagen, Hebe- und Förder-geräte der Holzindustrie. Unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und der ökologischen Grundsätze bearbeiten sie Rundholz zu Schnittwaren wie Balken, Brettern, Latten und Leisten. Sie pflegen und schärfen Werkzeuge und führen einfache Reparaturen aus. Ihr Denken und Handeln ist prozess- und qualitätsorientiert.
- b.
- Sie kennen verschiedene Holzarten, deren Eigenschaften und Einsatz-gebiete sowie die Normen und Sortierungsbestimmungen. Sie kennen Trocknungssysteme, die Abläufe der Weiterverarbeitung und den Einsatz von Massivholzprodukten. Sie bearbeiten selbständig Aufträge und stellen Berechnungen an.
- c.
- Eigenverantwortliches Handeln und Arbeiten im Team sind für sie selbst-verständlich. Sie haben Freude am Rohstoff Holz und identifizieren sich mit der Firma und der Branche. Sie sind fähig, Kundschaft korrekt zu beraten.