Art. 1 Berufsbezeichnung, Berufsbild und Schwerpunkte
1 Die Berufsbezeichnung ist Haustechnikpraktikerin EBA oder Haustechnikpraktiker EBA.
2 Haustechnikpraktikerinnen EBA und Haustechnikpraktiker EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie verrichten einfache Vorbereitungs- und Montagearbeiten in der Haustechnikbranche unter Einbezug der Energieeffizienz und des Umweltschutzes.
- b.
- Sie verfügen über ein gutes praktisch-technisches Geschick, über ein angemessenes Mass an Flexibilität und Selbständigkeit und handeln team- und kundenorientiert.
3 Innerhalb des Berufs der Haustechnikpraktikerin EBA oder des Haustechnikpraktikers EBA gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Heizung (Heizungsinstallationen);
- b.
- Lüftung (raumlufttechnische Anlagen);
- c.
- Sanitär (Sanitärinstallationen);
- d.
- Spenglerei (Spenglerarbeiten).
4 Der Schwerpunkt wird bei Prüfungsanmeldung angegeben.