Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Kunststoffverarbeiterinnen und Kunststoffverarbeiter auf Stufe EBA beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie bedienen Maschinen, Anlagen und Peripheriegeräte zur Kunststoffverarbeitung.
- b.
- Sie richten Maschinen und Anlagen von einem Produktionsauftrag zum nächsten um.
- c.
- Sie führen einfache Unterhaltsarbeiten an Maschinen, Fertigungsmitteln und Peripheriegeräten durch.
- d.
- Sie sind in der Lage, Produktionsaufträge gemäss Arbeitsanweisungen abzuwickeln und dabei die geforderte Qualität zu überprüfen.
- e.
- Sie kennen die Sicherheits- und Umweltvorschriften und wenden sie konsequent an.
2 Innerhalb des Berufs der Kunststoffverarbeiterin oder des Kunststoffverarbeiters EBA gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Spritzgiessen/Pressen;
- b.
- Extrudieren;
- c.
- Herstellen von Flächengebilden;
- d.
- Herstellen von Verbundteilen;
- e.
- Bearbeiten von Halbzeug/Thermoformen.