Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Netzelektrikerinnen und Netzelektriker auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:
- a.
- Sie erledigen den Neu- und den Umbau sowie die Instandhaltung von:
- 1.
- Niederspannungs- und Hochspannungskabelanlagen,
- 2.
- Kommunikations- und Datenkabelanlagen,
- 3.
- Freileitungen,
- 4.
- Kabelverteilkabinen sowie Schalt- und Transformatorenstationen,
- 5.
- öffentlichen Beleuchtungen,
- 6.
- Fahrleitungsanlagen für den öffentlichen Verkehr.
- b.
- Sie arbeiten grundsätzlich im Team und sind bereit, Arbeiten unter zeitlicher und physischer Belastung im Freien sowie in grösseren Höhen über Boden bei jeder Witterung und auch in der Nacht zu erledigen.
- c.
- Sie arbeiten pflichtbewusst und zuverlässig und verfügen über ein sehr hohes Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein, um Gefährdungen der eigenen Person, der Teamkolleginnen und -kollegen oder von Drittpersonen konsequent auszuschliessen.
2 Innerhalb des Berufs der Netzelektrikerin oder des Netzelektrikers auf Stufe EFZ gibt es folgende Schwerpunkte:
- a.
- Energie;
- b.
- Telekommunikation;
- c.
- Fahrleitungen.
3 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.