Art. 1 Berufsbild
Unterhaltspraktikerinnen und Unterhaltspraktiker auf Stufe EBA beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie organisieren ihre eigenen Arbeiten, führen diese nach Vorgaben selbstständig oder im Team qualitätsbewusst, umweltgerecht und ressourcenschonend aus und setzen den eigenen Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit selbstständig um;
- b.
- Sie führen regelmässig anfallende Reinigungsarbeiten an Gebäuden und deren Umgebung sowie an Infrastrukturanlagen aus, nehmen Unterhaltsreinigungen an Maschinen, Geräten und Werkzeugen fachgerecht und sicher vor und trennen Abfälle und Wertstoffe zuverlässig nach Vorgaben;
- c.
- Sie führen bauliche Unterhalts- und Reparaturarbeiten sowie Grünpflegearbeiten im Innen- und Aussenbereich fachgerecht aus und leisten damit einen Beitrag an die Werterhaltung der Anlagen sowie an Natur und Umwelt.