Art. 1 Berufsbild und Schwerpunkte
1 Fachleute öffentlicher Verkehr auf Stufe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
- a.
- Sie üben Assistenztätigkeiten im Bereich der monatlichen Personalplanung und der Planung der Fahrzeuge bei Zusatzangeboten aus.
- b.
- Sie stellen im Rahmen der Kurzfristplanung den Personaleinsatz bei Ereignissen oder Störungen sicher.
- c.
- Sie betreuen als Reisebegleiterinnen und Reisebegleiter oder als Kontrollpersonal die Kundschaft am Bahnhof oder im Zug, Tram oder Bus und stellen dabei sicher, dass der Zug-, Tram- oder Busverkehr reibungslos funktioniert.
- d.
- Sie stellen im Ereignis- und Störungsfall die Information und Betreuung der Kundinnen und Kunden vor Ort sicher.
- e.
- Sie sichern das Fahrzeug bei Defekten oder Störungen und Notsituationen und unterstützen falls notwendig das Wegstellen des Fahrzeugs.
- f.
- Sie erfüllen ihnen aufgetragene Arbeiten zuverlässig und genau.
- g.
- Sie gehen offen auf Menschen zu und bewahren auch in schwierigen Situationen Ruhe.
2 Innerhalb des Berufs der Fachleute öffentlicher Verkehr auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
- a.
- Planung;
- b.
- Zugbegleitung.
3 Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung vom Lehrbetrieb bestimmt. Er wird im Lehrvertrag festgehalten.