Art. 1 Aufgaben des VSG
1 Der Verband der schweizerischen Gasindustrie (VSG) trifft für den Fall einer schweren Mangellage in den Bereichen Beschaffung, Speicherung, Transport, Verteilung und Verbrauch von Erdgas und von gasförmigen Energieträgern aus erneuerbaren Quellen die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen.
2 Er erstellt zuhanden des Fachbereichs Energie ein Konzept über die Art und den Umfang der Daten, die erforderlich sind zur:
- a.
- Beobachtung der Versorgungslage;
- b.
- Vorbereitung und Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit Erdgas und gasförmigen Energieträgern aus erneuerbaren Quellen.
- 3 Er wahrt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Interessen der Verbraucher von Erdgas und von gasförmigen Energieträgern aus erneuerbaren Quellen.