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742.149.1
Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und dem Kanton Genf und den Schweizerischen Bundesbahnen andererseits
zur Auslegung und Durchführung des Vertrags vom 7. Mai 1912 betreffend den Bau und den Betrieb einer Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen Cornavin und Eaux-Vives und die Abtretung der Eisenbahn von Eaux-Vives nach der Landesgrenze bei Annemasse an die Schweizerischen Bundesbahnen1
Abgeschlossen am 26. April 2002 In Kraft getreten am 14. August 2002
(Stand am 9. November 2011)
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