Art. 111 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen des Bundesamtes für Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)12 in den Bereichen Tiergesundheit, Lebensmittel, Tierschutz sowie im Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten.
11 Fassung gemäss Anhang Ziff. II 4 der V vom 4. Sept. 2013 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, in Kraft seit 1. Okt. 2013 (AS 2013 3111).
12 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (AS 2004 4937) auf den 1. Jan. 2014 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.